Social Media und Recht für Ärzte

Ein Leitfaden zu den rechtlichen Anforderungen für Ärzte auf Social Media

Social Media für Ärzte | 7 Minuten Lesezeit

Social Media und Recht für Ärzte ist eines der Themen, die mich in meinem Workshop häufig beschäftigen. Darum erfährst du in diesem Blogbeitrag alles über die richtige Nutzung von Social Media-Plattformen und die damit verbundenen rechtlichen Grundlagen für Ärzte.

Social Media und Recht für Ärzte

Ärztinnen, Ärzte und medizinische Einrichtungen müssen heute nicht nur ihre Patienten in den Sprechzimmern, sondern auch auf Ihrer Website und in den sozialen Netzwerken betreuen. Doch während die Präsenz in auf Social Media zweifellos neue Möglichkeiten für die Kommunikation und das Marketing im Gesundheitswesen eröffnet, sind damit auch rechtliche Verantwortlichkeiten verbunden.

 

In diesem Beitrag für Social Media und Recht für Ärzte werden wir einen genaueren Blick auf die Werberichtlinien für Ärzte in Deutschland und Österreich werfen. Wir werden die rechtlichen Rahmenbedingungen und die regulatorischen Anforderungen beleuchten, die Mediziner beachten müssen, wenn sie sich in den sozialen Medien präsentieren und digitales Marketing betreiben.

 

Ob du eine etablierte medizinische Praxis führst oder eine aufstrebende Ärztin bist, welche die Möglichkeiten von Social Media nutzen möchte, dieser Blogbeitrag wird dir einen fundierten Einblick in die Werberichtlinien bieten, die online und in den sozialen Netzwerken für Ärztinnen und Ärzte gelten. Darüber hinaus gebe ich dir praktische Ratschläge, wie du deine medizinische Expertise in Einklang mit den gesetzlichen Regelungen auf den sozialen Medien teilen kannst.

Social Media im Gesundheitswesen

Du fragst dich vielleicht, warum Ärzte überhaupt in den sozialen Medien präsent sein sollten, wenn sie bereits volle Praxen und Wartezimmer haben. Die Antwort ist einfach: Die sozialen Medien haben die Art und Weise, wie Menschen Informationen suchen, teilen und Gesundheitsentscheidungen treffen, revolutioniert.

 

In der heutigen vernetzten Welt suchen die meisten Menschen nach medizinischen Informationen online, bevor sie einen Arzt aufsuchen. Die sozialen Medien sind oft der erste Ort, den sie besuchen, um Gesundheitsratschläge, Erfahrungen anderer Patienten und Empfehlungen zu finden. Als Arzt kannst du also in den sozialen Medien präsent sein, um:

 

  • Vertrauen aufzubauen: Indem du nützliche und verlässliche Informationen bereitstellst, kannst du das Vertrauen deiner potenziellen Patienten gewinnen. Dies ist besonders wichtig, da Vertrauen eine Schlüsselrolle in der Beziehung zwischen Arzt und Patient spielt.
  • Patienten aufzuklären: Du kannst die sozialen Medien nutzen, um Patienten über Gesundheitsthemen aufzuklären, vorbeugende Maßnahmen zu empfehlen und sie darüber informieren, wann sie medizinische Hilfe in Anspruch nehmen sollten.
  • Kommunikation zu verbessern: Die sozialen Medien ermöglichen eine bessere Kommunikation zwischen dir und deinen Patienten. Du kannst Fragen beantworten, Anliegen klären und auf dem Laufenden bleiben, was in der Gesundheit deiner Patienten vor sich geht.
  • Reputation aufzubauen: Eine starke Online-Präsenz kann dazu beitragen, deine Reputation als Experte in deinem medizinischen Fachgebiet zu stärken. Patienten sind eher bereit, sich in deine Hände zu begeben, wenn sie von deiner Fachkompetenz überzeugt sind.
  • Neue Patienten zu gewinnen: Durch gezieltes Online-Marketing und die richtige Präsentation deiner Praxis kannst du neue Patienten gewinnen und deine Patientenbasis erweitern.
  • Neue Mitarbeiter gewinnen: Der Fachkräftemangel ist allgegenwärtig und auch medizinisches Fachpersonal hat heute bei der Jobsuche die Qual der Wahl. Die sozialen Medien kannst du nutzen, um dich als Arbeitgeber und deine Praxis als Arbeitsplatz zu präsentieren. Je bekannt du bist und je mehr potenzielle Mitarbeiter bereits über dich, dein Team und deine Arbeitsweisen wissen, desto einfach wird es auch werden neue Mitarbeiter zu finden.

 

Kurz gesagt, die sozialen Medien bieten Ärztinnen und Ärzten die Möglichkeit, die Art und Weise, wie sie mit ihren Patienten oder Mitarbeitern in Verbindung treten, zu erweitern und die Gesundheitsversorgung ein Stück weit zu digitalisieren. Allerdings ist es wichtig zu verstehen, dass jedes Posting den Werberichtlinien von Ärzten entsprechen muss.

 

Die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen werden wir uns in den nächsten Absätzen ansehen.

Werberichtlinien in Deutschland

Disclaimer: Es wird dringend empfohlen, qualifizierte Rechtsberatung einzuholen, bevor rechtliche Entscheidungen getroffen werden. Der Autor und die Website übernehmen keine Haftung für die Verwendung der bereitgestellten Informationen.

 

Um Patienten bestmöglich aufzuklären, damit diese für sich selbst die beste Entscheidung und Wahl eines Arztes bzw. einer Behandlung treffen können, ist Werbung heute erlaubt und auch notwendig.

 

Nach § 27 Abs. 1 der (Muster-)Berufsordnung der deutschen Ärzte (MBO) ist eine sachliche und berufsbezogene Kommunikation für Ärzte gestattet.

 

Untersagt ist folgende Art von Werbung:

 

  • Berufswidrige Werbung: Werbung, welche irreführend oder vergleichend ist, ist für Ärzte verboten. Unter “vergleichend” fallen demnach Vergleiche mit der Konkurrenz. Auch Werbungen, welche marktschreierisch oder reißerisch ist, ist untersagt. Darunter fallen beispielsweise Aussagen wie “Die beste Zahnbehandlung der Stadt” oder “Makellose Haut zum Tiefpreis”.
  • Unlauterer Wettbewerb: Unlauterer Wettbewerb liegt bei Ärzten dann vor, wenn die Werbung irreführend ist oder objektiv nicht verglichen werden kann. Auch wenn Nebenwirkungen verschwiegen werden, wissenschaftlich umstrittene Wirkungen angepriesen, Angstgefühle ausgenutzt werden oder generell Werbung nicht klar, eindeutig und richtig ist, liegt unlauterer Wettbewerb vor.
  • Sonderangebote & Information über Preise: Außerhalb der Praxis (beispielsweise auf den Social Media Kanälen oder auch in Printanzeigen) darf weiters nicht über Sonderangebote informiert werden oder generell Preisnennungen stattfinden.

 

Im Rahmen deiner Kommunikation auf Social Media als Ärztin, Arzt oder Praxis, musst du dich auch an das Heilmittelwerbegesetz (HWG) halten. Das Heilmittelwerbegesetz regelt verschiedene Aspekte der Werbung für medizinische Dienstleistungen und Produkte. In den letzten Jahren wurden einige Verbote gelockert, darunter die Werbung mit Gutachten, Zeugnissen und wissenschaftlichen Veröffentlichungen sowie die Verwendung von Fremd- und Fachsprache. Nach wie vor gilt aber auch für Informationen über medizinische Produkte, dass diese wahr und sachgerecht sein und im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit vermittelt werden müssen.

 

Darüber hinaus ist im HGW explizit vermerkt, dass, sofern kein empfehlender Charakter entsteht, Personen in Berufskleidung und bildliche Darstellung von Krankheiten, Wirkungsvorgängen oder Vorher-Nachher-Vergleichen ebenso wie auch Krankengeschichten dargestellt werden dürfen.

 

Grundsätzlich gilt für alle deine Postings auf Social Media, die Informationen müssen wahr und sachgerecht sein, sie dürfen keine Irreführung oder Abwertung enthalten und im Einklang mit der ärztlichen Berufsethik stehen. 

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen zum Thema rechtliche Rahmenbedingungen für Ärzte auf Social Media findest du unter folgenden Links: 

Deutsches Ärzteblatt 46/2013 – Was darf ein Arzt wirklich?

Bundesärztekammer – Arzt – Werbung – Öffentlichkeit 

Bundesärztekammer – Ärzte in sozialen Medien 2014

Heilmittelwerbegesetz (HWG)

Musterberufsordnung Ärzte

 

Mehr Sichtbarkeit für deine Arztpraxis auf Social Media? 

Du bist der Meinung, dass deine Arztpraxis und deine Leistungen nicht ausreichend gesehen werden? Gerne helfe ich dir im Bereich Social Media deine Praxis und Gesundheitsleistungen sichtbar zu machen.  

Werberichtlinien in Österreich

Disclaimer: Es wird dringend empfohlen, qualifizierte Rechtsberatung einzuholen, bevor rechtliche Entscheidungen getroffen werden. Der Autor und die Website übernehmen keine Haftung für die Verwendung der bereitgestellten Informationen.

 

In Österreich werden alle Fragen der Werbetätigkeit von Ärztinnen und Ärzten in der Werberichtlinie der Österreichischen Ärztekammer (Verordnung Arzt und Öffentlichkeit) geregelt.

 

Ähnlich wie in Deutschland ist auch in Österreich folgende Art der Werbung untersagt:

 

  • Unsachliche und unwahre Information: Ärzte dürfen keine unsachlichen oder unwahren medizinischen Informationen verbreiten, die wissenschaftlichen Erkenntnissen oder medizinischen Erfahrungen widersprechen.
  • Herabsetzende Äußerungen über Ärzte, ihre Tätigkeit und Methoden: Es ist verboten, herabsetzende Äußerungen über andere Ärzte, ihre Tätigkeit und medizinischen Methoden zu machen.
  • Darstellen einer wahrheitswidrigen medizinischen Exklusivität: Das Darstellen einer falschen medizinischen Exklusivität ist nicht erlaubt.
  • Selbstanpreisung durch aufdringliche und marktschreierische Darstellung: Die Selbstanpreisung der eigenen Person oder Leistungen durch aufdringliche und marktschreierische Darstellung ist untersagt.
  • Erwähnung des Namens in Verbindung mit einem Inserat: Die wiederholte betonte, auffällige und reklamehafte Nennung des Namens in Verbindung mit einem gleichzeitig geschalteten Inserat im selben Medium ist verboten.
  • Individuelle Diagnosestellungen und Therapieanweisungen in Medien: Die Abgabe individueller Diagnosen und Therapieanweisungen in den Medien ist unzulässig.
  • Veröffentlichungen mit Namen und/oder Bildern von Patienten: Veröffentlichungen mit Namen und/oder Bildern von Patienten sind nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung gestattet.
  • Werbung für Arzneimittel und medizinische Produkte: Die Werbung für Arzneimittel, Heilbehelfe und sonstige medizinische Produkte sowie für deren Hersteller und Vertreiber ist nicht zulässig. Ausnahmen sind sachliche, wahre und das Ansehen der Ärzteschaft nicht beeinträchtigende Informationen über diese Produkte im Rahmen der ärztlichen Berufsausübung.

 

Erlaubt ist in Österreich in den sozialen Netzwerken jedoch die sachliche und wahre Kommunikation von medizinischen Informationen, sowie die Kommunikation über die medizinischen Tätigkeiten der Ärztin bzw. des Arztes. Darüber hinaus darfst du auch über die Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen informieren.

Weiterführende Informationen 

Mehr Informationen sowie die vollständigen Gesetzestexte zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Ärzte und Werbung findest du hier: 

Kundmachungen der Österreichischen Ärztekammer 

Arzt und Öffentlichkeit 2014

Social Media und Recht für Ärzte

Wie du in den Werberichtlinien für Deutschland und Österreich gesehen hast, gibt es im Bereich Social Media und Recht für Ärzte einiges zu beachten. Darum habe ich dir hier noch einmal 5 Tipps für deine Kommunikation auf Social Media zusammengestellt, mit denen du dich rechtskonform präsentierst.

 

  1. Sachliche und informative Inhalte: Stelle sicher, dass alle auf Social Media geteilten Inhalte sachlich, wahrheitsgemäß und informativ sind. Vermeide sensationalistische oder irreführende Informationen.
  2. Patientenbildung und Prävention: Nutze Social Media, um Patienten zu informieren und aufzuklären. Teile Gesundheitstipps, Informationen zu Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und gesundem Lebensstil.
  3. Kommunikation über Tätigkeitsgebiete: Teile Informationen über deine medizinischen Tätigkeitsgebiete, die du aufgrund deiner Aus- und Fortbildung beherrschst. Erkläre in verständlichen Worten, was du in diesen Bereichen tust.
  4. Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen: Betone die Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen und stelle die interdisziplinäre Betreuung der Patienten in den Vordergrund.
  5. Verantwortungsvolle Selbstdarstellung: Vermeide aufdringliche oder marktschreierische Selbstdarstellung. Konzentriere dich stattdessen auf die Werte und Qualität deiner medizinischen Dienstleistungen.

 

Hinweis: Beachte die spezifischen Vorschriften und Empfehlungen der Ärztekammern in deinem Land, um sicherzustellen, dass deine Social Media-Aktivitäten den geltenden Werberichtlinien entsprechen. Denke daran, dass Social Media dazu dient, die Beziehung zu Patienten zu stärken und ihnen nützliche Informationen zu bieten, ohne die Integrität des medizinischen Berufs zu beeinträchtigen.

 

Wie du diese Strategien in großartigen Content umwandeln kannst, verrate ich dir wöchentlich auf Instagram. Denn auf meinem Instagram-Account findest du zahlreiche Content-Ideen und Tipps für Ärzte.

Fazit

Die Präsenz von Ärzten auf Social Media kann eine wertvolle Möglichkeit sein, um Patienten aufzuklären, Gesundheitsbewusstsein zu fördern und die Patientenbindung zu stärken. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, sich bewusst zu sein, dass Ärzte bestimmten Werberichtlinien und rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegen, um die Integrität des medizinischen Berufs zu wahren.

 

Social Media und Recht für Ärzte umfassen die Bereitstellung sachlicher und informativer Inhalte, die Patientenbildung und Prävention, die Kommunikation über medizinische Tätigkeitsgebiete, die Betonung der Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen und eine verantwortungsvolle Selbstdarstellung.

 

Durch die Einhaltung dieser Richtlinien kannst du auf Social Media nicht nur das Vertrauen deiner Patienten stärken, sondern auch dazu beitragen, wertvolle Informationen und Ressourcen im Gesundheitswesen zugänglich zu machen. Eine verantwortungsvolle Nutzung von Social Media ist somit eine Win-win-Situation für deine Patienten und dich.

Disclaimer

Die in diesem Blogbeitrag bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zur allgemeinen Information und sollten nicht als rechtliche Beratung oder verbindliche Interpretation der Werberichtlinien für Ärzte in Deutschland und Österreich betrachtet werden. Die Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Nutzung von sozialen Medien im Gesundheitswesen können sich ändern, und es ist wichtig, sich immer über die aktuellsten rechtlichen Bestimmungen zu informieren. Dieser Beitrag bietet einen Überblick über das Thema und enthält Verweise auf relevante Gesetzestexte, die genaue und aktuelle Informationen bieten. Es wird dringend empfohlen, qualifizierte Rechtsberatung einzuholen, bevor rechtliche Entscheidungen getroffen werden. Der Autor und die Website übernehmen keine Haftung für die Verwendung der bereitgestellten Informationen.